+++ Informationen zur Kirchenvorstandswahl +++

Liebes Gemeindeglied!

Die diesjährige Wahl von Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen findet in unserer Wurzener Kirchgemeinde St. Wenceslai am 13. September 2020 statt.

Das Wahlbüro befindet sich in der Winterkirche (Chorraum) in St. Wenceslai und hat geöffnet von 9.00-10.00 Uhr und nach dem Gottesdienst von 11.30-15.00 Uhr.

Das Wahlrecht kann auch per Briefwahl ausgeübt werden. In diesem Fall ist bis zum 8. September mündlich oder schriftlich beim Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.

Für das Amt eines Kirchenvorstehers/einer Kirchenvorsteherin unserer Kirchgemeinde kandidieren folgende Gemeindeglieder in alphabetischer Reihenfolge:

Johannes Dickert, 67 J., Rentner, Färbergasse 22, Wurzen

Anne Dziuballe, 29 J., Auszubildende, Dorfstr. 58, Nischwitz

Ulrike Ernst, 53 J., Erzieherin, Badergraben 1, Wurzen

Dr. Michael Grunert, 55 J., Dipl.-Agraringenieur, Schöttgenstr. 20, Wurzen

Thomas Müller, 57 J., Dipl.-Ingenieur für Hochbau, Georg-Schumann-Str. 68, Wurzen

Petra Neustadt, 41 J., Erzieherin, Bergstr. 2, Falkenhain

Matthias Röthig, 38 J., Sozialpädagoge, Franz-Mehring-Str. 6, Wurzen

Barbara Schneider, 64 J., Rentnerin, Am Mühlbach 6, Dehnitz

Daniela Seifert-Winkler, 50 J., Versicherungskauffrau, Referentin für Berufsaus-bildung bei Allianz Deutschland AG, Asternweg 1, Wurzen

Jörg Wechsel, 38 J., KfZ-Mechaniker, Martin-Luther-Str. 6, Wurzen

Konstanze Wechsel, 38 J., Steuerfachangestellte, Buchhalterin, Martin-Luther-Str. 6, Wurzen

Cindy Winter-Thiel, 42 J., Ausbildungs- und Weiterbildungspädagogin, Mitarbeiterin bei Deutsche Bahn AG, Hinterer Anger 4a, Nemt

 

Einsprüche gegen das bei der Zusammenstellung der Kandidaten geübte Verfahren oder gegen einzelne Kandidaten können nur geprüft werden, wenn sie bis zum
18. August schriftlich und unter Angabe der Gründe beim Kirchenvorstand eingelegt werden.

Die persönliche Vorstellung der Kandidaten erfolgt am 6. September um 10 Uhr im Dom St. Marien.

Die Kirchenvorsteherwahl am 13. September erfolgt geheim unter Verwendung einheitlich hergestellter Stimmzettel, auf denen in alphabetischer Reihenfolge die Kandidaten aufgeführt sind. 8 Kirchvorsteher sind zu wählen. Jeder Wähler kreuzt auf dem Stimmzettel die Kandidaten seiner Wahl an, höchstens jedoch 8 Namen.

Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel
1. nicht vom Kirchenvorstand hergestellt wurde oder für einen anderen Stimmbezirk gültig ist,
2. den Willen des wählenden Gemeindeglieds nicht zweifelsfrei erkennen lässt,
3. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält,
4. mehr Kennzeichnungen als zu Wählende enthält oder
5. keine Kennzeichnung enthält.

 

Kirchgemeindeglieder, die von der Briefwahl Gebrauch machen, müssen ihren Wahlbrief bis zum Beginn des Wahlvorganges dem Kirchenvorstand zuleiten oder dafür sorgen, dass er während des Wahlvorganges dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Pfarrer Wieckowski, übergeben wird.

Später eingegangene Wahlbriefe sind ungültig und können deshalb bei der Erstellung des Wahlergebnisses nicht berücksichtigt werden.

Hingewiesen wird besonders auf folgende Bestimmungen der Kirchenvorstandsbildungsordnung (KVBO):

  • § 1 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 5 KVBO lautet:
    „Ehegatten, Eltern und ihre Kinder sowie Geschwister können nicht Mitglieder desselben Kirchenvorstandes sein.“
  • § 10 Absatz 3 Satz 3 bis 5 KVBO lauten:
    „Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei mehreren Kandidaten gemäß § 1 Absatz 4 Satz 1 oder § 1 Absatz 5 ist nur derjenige gewählt, der jeweils die meisten Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  • § 12 Absatz 2 KV BO lautet:
    „Einer der Berufungsplätze ist für eine die Jugend vertretende Person im Alter von 16 bis 27 Jahren vorzusehen, sofern sich unter den gewählten Kirchenvorstehern nicht bereits eine Person zwischen 18 und 27 Jahren befindet.“

 

Mit der Bitte um Beteiligung an dieser für unsere Gemeinde wichtigen Wahl
grüßt herzlich                                                          Ihr Pfarrer Alexander Wieckowski